Statuten

 

1. Definition und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft

Die „Deutschsprachige Arbeitsgemeinschaft für Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße“ dient unmittelbar und ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken. Dieser Zweig der Chirurgie soll wissenschaftlich erforscht und weiter entwickelt werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat zum Ziel, einen engen Kontakt zwischen den auf diesem Gebiet tätigen Chirurgen herzustellen und einen Erfahrungsaustausch zu ermöglichen. Außerdem soll der Kontakt zu einschlägigen Gesellschaften anderer Länder hergestellt werden. Ein besonderes Anliegen der Arbeitsgemeinschaft ist die Förderung des Nachwuchses auf diesem Gebiet.

 

2. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Arbeitsgemeinschaft steht allen offen, die an den Zielen der Arbeitsgemeinschaft interessiert sind.
Die Mitgliedschaft umfasst:
a) ordentliche Mitglieder
b) außerordentliche Mitglieder
c) korrespondierende Mitglieder
d) Ehrenmitglieder
e) fördernde Mitglieder

Die ordentlichen Mitglieder setzen sich aus einer begrenzten Anzahl von auf dem Gebiet der Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße tätigen Chirurgen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz zusammen.
Ordentliche Mitglieder können Chirurgen werden, die bereits über besondere Erfahrungen auf diesem Spezialgebiet verfügen und darüber wissenschaftliche Publikationen verfasst haben.

Von den ordentlichen Mitgliedern wird eine aktive Mitarbeit an der Arbeitsgemeinschaft erwartet. Die ordentliche Mitgliedschaft wird nicht auf Antrag erworben. Der Vorschlag dazu muß von drei ordentlichen Mitgliedern schriftlich 6 Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung beim Sekretär eingereicht werden. Die eingegangenen Vorschläge werden allen ordentlichen Mitgliedern 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung zugeschickt. Diese können gegebenenfalls schriftliche Einwände erheben. Die Aufnahme erfolgt auf der nächsten Versammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder soll begrenzt sein.

Außerordentliches Mitglied kann jeder Arzt werden, der bereit ist, die Ziele der Arbeitsgemeinschaft zu unterstützen und ein entsprechendes Interesse an der Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße aufweist. Die außerordentlichen Mitglieder sind beitragspflichtig, jedoch nicht stimmberechtigt. Die Aufnahmeanträge müssen dem Sekretär mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Versammlung, unter Benennung von drei Bürgen aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder, mitgeteilt werden, so daß die Mitgliederversammlung über die Aufnahmeanträge entscheiden kann. Für die positive Erledigung des Aufnahmeantrages ist eine einfache Mehrheit erforderlich.

Korrespondierende Mitglieder werden nach Vorschlag eines oder mehrerer ordentlicher Mitglieder auf der nächstfolgenden Versammlung durch einfache Mehrheit gewählt. Dadurch sollen Persönlichkeiten, vor allem des Auslandes, geehrt werden, die in engem Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft stehen und sich besondere Verdienste um die Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße erworben haben. Die korrespondierenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt und von einer Beitragszahlung befreit.

Ehrenmitglieder können Persönlichkeiten des deutschsprachigen Raumes werden, die wegen ihrer besonderen Verdienste um die Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße von der Arbeitsgemeinschaft geehrt werden sollen. Ihre Wahl erfolgt in gleicher Weise wie die der korrespondierenden Mitglieder. Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt, aber von einer Beitragszahlung befreit.

Fördernde Mitglieder können alle Personen oder Körperschaften werden, die Interesse an der Mikrochirurgie der peripheren Nerven und Gefäße bekunden. Sie sind nicht stimmberechtigt, aber beitragspflichtig.

 

3. Tagungen

Nach Möglichkeit veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft eine oder mehrere Tagungen jährlich. Diese Tagungen werden nach Tunlichkeit mit den Jahrestagungen anderer Vereinigungen, wie beispielsweise der Deutschsprachigen Arbeitsgemeinschaft für Handchirurgie, der Vereinigung Deutscher Plastischer Chirurgen, der Schweizerischen Gesellschaft für Plastische und Wiederherstellungschirurgie oder der Österreichischen Gesellschaft für Plastische Chirurgie koordiniert.

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